soeben hat es auch die Frankfurter Neue Presse verkündet, dass im
Streit um gewerbsmäßiges Taubentöten (VGH-Kassel-Urteil) das Vet-Amt
Limburg-Weilburg standhaft geblieben und Revision eingelegt hat.
Neben dem Bericht wird eine Abstimmung durchgeführt, die noch reichlich
Beteiligung erfahren sollte (also bitte gern weiterleiten):
http://www.fnp.de/fnp/nachrichten/vermischtes/rmn01.c.9349263.de.htm
Streit um Lizenz zum Taubentöten geht vor Bundesgericht 8 Kommentare
Der Streit zwischen einem Falkner und dem Landkreis Limburg-Weilburg um das gewerbsmäßige Töten von zur Plage gewordenen Tauben soll vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden.
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Sind Stadttauben Ungeziefer? Mit dieser Frage beschäftigt sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht. Foto: dpa Limburg. Der Kreis habe Revision gegen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in dieser Sache eingelegt, bestätigten beide Parteien am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.
Der Kreis muss nun begründen, warum er mit dem Urteil nicht einverstanden ist.
Umfrage: Taubenplage
Darf man Tauben töten, weil sie Schädlinge sind? Oder gilt auch für sie der Tierschutz?
- Stadttauben sind grundsätzlich eine Plage. Man sollte sie ohne Einschränkung töten dürfen.
- Lasst die Tauben in Frieden! Auch sie sind Lebewesen und sollten unbedingt Tierschutz genießen.
- Die Tauben sind ein Problem. Aber es gibt andere Wege, es zu lösen, ohne sie zu töten – etwa, sie einzufangen und in Taubenhäuser einzuquartieren.
- Abstimmung hier leider nicht möglich, bitte, zu dem angegeben Link gehen! Danke!
Artikel vom 08. November 2011, 13.09 Uhr (letzte Änderung 09. November 2011, 04.14 Uhr
Menschen für Tierrechte -
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